|
1.2 Aufbau im Geradeturnen
Siehe für den Aufbau
die WB 97 des DTB. Die im Punkt 5.3.3 vom WB 97 genannten Anforderungen
gelten sowohl für Küren mit als auch ohne Musik. Zur Vollständigkeit
werden die Anforderungen hier nochmal aufgeführt:
-
1 Übung in beiden Bindungen
-
1 Übung in einer Bindung
-
2 Zentrale Übungen ohne
Bindungen
-
1 ganz frei geturnte Übung
mit Bücke (auch Elementverbindung)
-
1 Brücke ohne Bindungen
(ohne 1/2 Drehung in Kopfuntenstellung)
-
1 dezentrale Übung, bei
der die obere Phase aus den Strukturgruppen Hohe Rollen (siehe RTS, C IV
2, S.26) oder Auf- Ab- Umschwungbewegungen (siehe RTS, C IV 2, S.27) ausgewählt
werden muß (auch in Kombinationen der oberen Phase möglich)
Die Abzüge für Fehler
im Aufbau von Kürfolgen im Geradeturnen sind pro fehlende Übung
oder fehlendes Element aus den obengenannten Anforderungen 0.2 Pkt. (Bei
Küren zu Musik wird 0.1 Pkt pro fehlende Übung oder fehlendes
Element abgezogen, siehe Punkt 4.4.2)
1.3 Schwierigkeit im Spiraleturnen
(Punkt 5.2.2. der WB 97 entfällt)
Im Spiraleturnen gehen maximal
9 Wertteile in die Schwierigkeitsbewertung ein.
Um den Höchstwert für
Schwierigkeit zu bekommen (4,0 Punkte), müssen die Übungsfolgen
im Spiraleturnen folgende Wertteile mindestens enthalten:
Teil |
Wert |
Anzahl |
Gesamtwert |
C |
0,60 |
3 |
1,80 |
B |
0,40 |
5 |
2,00 |
A |
0,20 |
1 |
0,20 |
|
|
|
4,00 |
-
Für die Einteilung der
Schwierigkeitsteile im Spiraleturnen, siehe Kapitel 2 dieser IWB 2000.
-
Für die Gesamtanzahl Übungen
in einer Übungsfolge, gilt 5.4.1.2. WB 97 (mindestens 8 und höchstens
12 Übungen + Abgang)
1.4 Aufbau im Spiraleturnen
Die im Punkt 5.3.4 von den
WB 97 genannten Anforderungen gelten:
-
Elementverbindung mit 1/2 Drehung
-
1 ganz frei geturnte Übung
(2 Radumdrehungen, ggf. als Elementverbindung)
-
1 Radumdrehung mit einer ganz
durchgeturnten Brücke (ohne 1/2 Drehung)
-
1 rückgeneigt geturnte
Übung
-
1 Übung ohne Bindungen
-
1 Übung mit Wechsel (als
Übergang vor der Übung oder zwischen den beiden Radumdrehungen)
-
2 Übungen in der kleinen
Spirale
Die Abzüge für Fehler
im Aufbau von Kürfolgen im Spiraleturnen sind pro fehlende Übung
oder fehlendes Element aus den obengenannten Anforderungen 0.2 Pkt. Pro
fehlende Übung in der kleinen Spirale aber wird 0.5 Pkt. abgezogen.
2
B- UND C-TEILE IM SPIRALETURNEN (hiermit entfällt Band 3 der WB
97)
2.1 B-Teile
2.1.1 Zentrale Übungen
in der großen Spirale
B-Teile |
Beispiel |
- Alle Elementverbindungen
mit mindestens einer Radumdrehung im Querstand |
RU1: Seitstellung
RU2: Liegestütz vw |
- Alle rückgeneigten
Übungen |
Seitstellung rückgeneigt |
- Alle Brücken |
Spindelbrücke, kleine
Brücke |
- Alle Elementverbindungen
mit mindestens einer Radumdrehung Freiflug |
RU1: Seitfreiflug
RU2: Seitstellung |
- Alle Übungen ohne
Bindungen |
Seitstellung |
2.1.2 Übungen in
der kleinen Spirale
B-Teile |
- Alle Übungen
in der kleinen Spirale, außer Seitliegestütz |
2.2 C-Teile
2.2.1
Zentrale Übungen in der großen Spirale
2.2.2
Dezentrale Übungen in der großen Spirale
C-Teile |
Beispiel |
- Alle dezentralen Übungen |
Seitwinkelhang |
2.2.3
Zentrale Übungen in der Kleinen Spirale
C-Teile |
- Tiefe Seitbrücke
rückgeneigt (mit und ohne Bindungen) |
- Seitliegestütz mit
Seit- oder Kreuzaufspreizen einarmig ohne Bindungen |
- Seitliegestütz mit
Voraufspreizen zum unteren Reifengriff einarmig ohne Bindungen |
- Tiefer Seitspagat |
3
DIE BEWERTUNG DES SPRUNGS
Die Bewertung des Sprungs
hat sich seit den IWB 98 nicht geändert. Die Bestimmungen für
den Sprung sind aber inzwischen in den WB 97aufgenommen worden, und da
die WB 97 die Grundlage für den IWB 2000 ist, wird jetzt nach Kapittel
7 der WB 97 verwiesen.
4
ZUSATZBESTIMMUNGEN ZUM TURNEN AUF MUSIK
4.1 Allgemein:
Bei den Weltmeisterschaften
im Rhönradturnen werden Kürübungen auf Musik präsentiert
und zwar unter folgenden grundsätzlichen Vorgaben:
4.1.1
Ausschließlich die Aktiven weiblich und männlich zeigen ihre
Kürübungen im Geradeturnen zu einer von ihnen ausgewählten
Musik.
4.1.2
Das Turnen auf Musik wird im Halbfinale und im Finalwettkampf durchgeführt.
4.1.3
Die Zusatzbestimmungen zum Turnen auf Musik gelten zusammen mit den Wertungsbestimmungen
1997 des DTB und den schon obengenannten siehe Punkt 1) Ausnahmen mit Hinblick
auf Schwierigkeit.
4.2
Zusammensetzung des Kampfgerichtes
Das Kampfgericht setzt sich
zusammen aus einem Oberkampfrichter (0-Kari), einem Schwierigkeitskampfrichter (S-Kari), vier Kampfrichtern für Ausführung und Aufbau
(A-Kari)
und zwei Kampfrichtern für Musikspezifisches (M-Kari).
4.3 Wertungssystem
4.3.1 Zusammensetzung
der Wertung
Die Höchstpunktzahl
beim Turnen auf Musik beträgt 10,00 Punkte. Sie setzt sich wie folgt
zusammen:
Schwierigkeitswert |
4,00 Punkte |
Ausführung/Aufbau* |
4,00 Punkte |
Musikspezifisches |
2,00 Punkte |
Höchstpunktzahl |
10,00 Punkte |
* Der Aufbau der Übung
kommt nicht wie bisher als Bonus in die Wertung. Für fehler im Übungsaufbau
(z.B. fehlende Übungsgruppen, mangelnde Vielseitigkeit, Übungs-wiederholung)
können maximal 0,5 Punkte abgezogen werden.
4.3.2 Berechnung der Endnote
-
Der S-Kari nennt unmittelbar
nach der Übungsfolge den Schwierigkeitswert der Kürfolge.
-
Die A-Karis nehmen die Abzüge
laut Wertungsbestimmungen 1997 vor (mit den in Punkt 4.4. genannten Ausnahmen)
und ziehen ihre Wertung. Das arithmetische Mittel der beiden mittleren
Wertungen kommt in die Wertung.
-
Die M-Karis nehmen die Abzüge
laut Zusatzbestimmungen zum Turnen auf Musik vor und ziehen ihre Wertung.
Das arithmetische Mittel dieser beiden Wertungen kommt in die Wertung.
Wenn das Arithmetische Mittel der beiden Wertungen 1,5 P oder höher
ist, darf der Unterschied der beiden Wertungen nicht größer
sein als 0,3 P. Bei einer Wertung unter 1,5 P, darf der Unterschied 0,5
P sein. Bei zu großem Unterschied muß der O-Kari die beiden
M-Kari's zusammenrufen. Wenn keine Übereinstimmung gefunden wird,
setzt der O-Kari die Wertung fest (auf das arithmetische Mittel)
-
Der 0-Kari nennt nach der Summierung
der drei Einzelwertungen laut die Endwertung für die Kürfolge.
4.3.3 Anfang und Ende
der Bewertung
-
Die Bewertung beginnt für
die M-Kampfrichter mit dem ersten Ton der Musik, nachdem der O-Kari das
Zeichen zum Beginn gegeben hat und der/die Turner/in seine/ihre gewünschte
Position eingenommen hat.
-
Für den S-Kari und die
A-Karis beginnt die Bewertung mit dem In-Bewegung-Setzen des Rades.
-
Die Bewertung endet für
den S-Kari und die A-Karis mit dem Abgang bzw. mit der Ietzten Übung.
-
Für die M-Karis endet die
Bewertung mit der Endpose des/der Turners/in bzw. mit dem Ende der Musik.
4.4
Bewertung von Kürfolgen auf Musik
Es gelten die Bestimmungen
der Wertungsbestimmungen 1997 des DTB (mit Ausnahmen - siehe
Punkt 4.4.2 und 4.4.3) und der Schwierigkeitskatalog der Wertungsbestimmungen
1997 des DTB.
4.4.1 Kürumfang
-
Jede Kürfolge ist durch
ein Zeitlimit von insgesamt 3,30 Minuten begrenzt. (Abzüge siehe 4.4.3)
-
Es wird kein Abzug für
zuviel geturnte Bahnen vorgenommen.
-
Abzüge für zuwenig
geturnte Übungen werden weiterhin vorgenommen.
4.4.2 Bewertung
des Küraufbaus
Für Fehler im Übungsaufbau
können die A-Kampfrichter bis zu 0,50 Punkte abziehen. Dabei gelten
die Wertungsbestimmungen von 1997 mit dem Zusatz, daß z.B. pro fehlender
Übungsgruppe 0,1 Punkte (statt 0,2 Punkte) von den insgesamt zur Verfügung
stehenden 4,00 Punkten abgezogen werden können.
4.4.3
Bewertung der Ausführung
Für die Ausführung
können die A-Kampfrichter bis zu 4,00 Punkte vergeben. Dabei gelten
die Wertungsbestimmungen 1997 mit folgenden Abweichungen:
4.4.3.1 Kleinabzüge
beim Turnen zu Musik.
In der Rhönradturnsprache
sind die Ausführungsvorschriften festgeschrieben. Beim Turnen auf
Musik werden Abweichungen von diesen Ausführungsvorschriften weitgehend
akzeptiert. Die entscheidenden Kriterien hierfür sind:
1. Die Ausführung muß
eindeutig und offensichtlich die Musik umsetzen, interpretieren.
2. Besonders bei Übungen
in Kopfobenstellung gibt es kaum Ausführungsvorschriften.
3. Bei Übungen bzw.
Schwierigkeitsteilen müssen jedoch die technischen Merkmale in vollem
Umfang ausgeturnt werden, d.h. die Anerkennung einer Übung oder eines
Elements darf durch die Abweichung von der idealtypischen Ausführung
nicht in Frage gestellt werden. Im folgenden wird auf die einzelnen Fehlercategorien
gesondert eingegangen.
Dabei werden in der linken
Spalte Fehlerbilder aufgezeigt, die auch weiterhin von den Kampfrichtern
mit Kleinabzügen belegt werden müssen. In der rechten Spalte
wird auf ausdrücklich erlaubte Abweichungen hingewiesen.
Fehler |
Toleranzen |
Kopfhaltung |
|
-
Kopf nicht in Verlängerung
der Wirbelsäule (z.B. bei Brücken und Spindelstellung)
|
-
Akzentuierte oder isolierte
Kopfbewegungen die eindeutig die Musikinterpretation dienen.
|
Handhaltung |
|
-
Hände greifen nicht gleichzeitig
beim Durchschwingen in der unteren Phase.
-
Hände greifen nicht auf
gleicher Höhe an den Reifen (z.B. bei Riesenreifen-brücken) ohne
daß es sich dabei um eine übungsbedingte Variationen handelt.
-
Falsche Griffzone (wenn es um
die Anerkennung eines Elements geht, z.B. Riesenreifenbrücke)
-
Hände streifen den Boden
(z.B. bei Freiflug)
-
Abstützten der Hände
auf dem Boden (beim Abgang) [fest 0.2 Pkt]
|
-
Die Handhaltung der freien Hand/Hände
ist freigestellt und darf während der RU verändert werden.
|
Armhaltung |
|
-
Arme, Ellbogen oder Schultern
werden nicht parallel geführt (z.B. bei Durschub, Hockstütz,
Auf-, Ab-, Umschwungbewegungen)
|
-
Die Armhaltung des/der freien
Armes/Arme ist freigestellt und darf während der RU verändert
werden.
|
Fußhaltung |
|
-
Fehlende Fußdrehung, nachdrehen
des Fußes (z.B. zuerst Körper-, dann erst Fußdrehung bei
Übungen in einer Bindung)
-
Mangelhafte Schlußstellung
(z.B. "wackeln, Fersen aus einander, Rutschen eines Fußes beim Schlußstand
ohne Bindungen)
-
Hängenbleiben mit Fußnachdrehen
beim Lösen aus der Bindung.
-
Schleifen am Boden
-
Füße nicht geschlossen
und parallel beim Rollen (z.B. gekreuzt)
-
Berühren von Sprossen,
Reifen Brettern, oder Griffen während der Drehbewegung beim Rollen.
-
Falsche Standzone (wenn es um
die Anerkennung eines Elements geht)
-
Unterklemmen des Fußes/der
Füße (z.B. nach Rollen)
-
Schrittfehler bei der Landung
nach dem Abgang
-
Beenden der Drehung im Stand
(nach Abgänge mit Drehung um die Längsachse)
|
-
Die Haltung des/der freien Fußes/Füße
ist freigestellt und darf während der RU verändert werden. Dies
gilt aber nur dann wenn die Abweichungen von den in der RTS festgeschriebenen
Ausführungsbildern durch die Musik gerechtfertigt werden.
-
Akzentuierte oder isolierte
Fußbewegungen die eindeutig die Musikinterpretation dienen.
|
Beinhaltung |
|
-
Nicht übungsbedingtes Beugen
der Knie (z.B. beim Aus der Bindung ziehen des Fußes, beim
Hochspagath-aufspreizen,
bei Riesenbrücken ohne Bindungen)
-
Mangelhafte Bewegungsweite beim
Spreizen (wenn es um die Anerkennung eines Elements geht; z.B. Spagatstand)
-
Beine nicht geschlossen und
parallel (z.B. bei Rollbewegungen, gehocktem und gewinkeltem Positionswechsel,
beim Hüftaufschwung, beim Sitz oder bei der Lage in der unteren Phase)
|
-
Die Haltung des/der freien Beins/Beine
ist freigestellt und darf während der RU verändert werden. Dies
gilt aber nur dann wenn die Abweichungen von den in der RTS festgeschriebenen
Ausführungsbildern durch die Musik gerechtfertigt werden.
-
Akzentuierte oder isolierte
Beinbewegungen die eindeutig die Musikinterpretation dienen.
|
4.4.3.2 Weitere Abzüge
beim Turnen zu Musik
-
Da für einen mit Großabzug
gestraften Fehler höchstwahrscheinlich zusätzlich noch Abzüge
bei der musikspezifischen Bewertung anfallen werden, wird der Großabzug
auf 0,6 Punkte festgelegt.
-
Während der Übungsfolge
können Unterbrechungen des Radlaufs vorgenommen werden. Diese können
als Zwischenschwünge oder 'Stehen des Rades' ausgeführt werden.
- Unter 'Zwischenschwung'
versteht man einen zweimaligen (in Bahnmitte) bzw.dreimaligen (am Bahnende)
Richtungswechsel. Ein Zwischenschwung kann in Bindungen oder ohne Bindungen
im zentralen oder dezentralen Bereich erfolgen. Kein Abzug für Zwischenschwünge.
- Unter 'Stehen des Rades'
versteht man den gewollten Stillstand des Rades, um durch Posen, Gestik
oder Verharren auf besondere Musiksequenzen einzugehen. Das 'Stehen des
Rades' ist auch erlaubt zum Festziehen der Bindung(en), falls die Übungsfolge
ohne Bindungen oder nur in einer Bindung begonnen wurde.
-
Es ist gestattet, die Kür
ausserhalb oder innerhalb des Rades zu beginnen. Hierbei ist es nicht notwendig,
Kontakt zum Rad zu haben. Nachdem der Turner in das Rad gestiegen ist (kein
Körperteil berührt mehr den Boden), ist es während der Kür
einmal gestattet eine Pose mit Boden-berührung auszuführen, wobei
Kontakt zum Rad gehalten werden muß und maximal 4 Bodenkontakte erlaubt
sind (z.B. ein seitlicher Schritt oder ein Liegen auf dem Boden). Ausnahmen:
Elemente aus dem Schwierigkeitskatalog, wo eine Bodenberührung vorgeschrieben
ist, und Übungsbeginn wie beim Sprung (siehe unten).
-
Es ist erlaubt, beim Übungsbeginn
das Rad wie beim Sprung in Bewegung zu setzen (mit der Voraussetzung, daß
der/die Turner/in vor dem Anlauf Fußkontakt mit dem Boden behält).
Dabei werden keine Abzüge für Sturz vorgenommen.
-
Auch ist es erlaubt, beim Übungsbeginn
mit Hilfe des Trainers eine Startpose in oder auf dem Rad einzunehmen.
Nachdem der Trainer sich entfernt hat, muß der/die Turner(in) in
der Lage sein die Pose bis zum Musikbeginn zu halten, wobei die Musik spätestens
nach 7 Sekunden einsetzen muß. Wenn die Musik nicht innerhalb 7 Sekunden
startet und der Turner seine Pose nicht länger halten kann, kann der
Ober-Kari dem/der Turner/in mitteilen, daß die Kür neu angefangen
werden darf.
Aus diesen von den Wertungsbestimmungen
1997 abweichenden Punkten
ergeben sich folgende Abzüge:
|
0,6 P |
-
Für Überschreitung
der Gesamtdauer (Zeitlimit 3.30 min.)
|
0,5 P |
-
Mehr als einmal eine Pose mit
Bodenberührung (pro Kür)
|
0,5 P |
|
0,5 P |
-
Für Ieichtes Hin- und Herrollen
beim gewollten Stillstand des Rades
Ausnahme: Beim Festziehen
der Bindung(en) ist leichtes Hin- und Herrollen des Rades erlaubt.
|
bis 0,2P |
|
|