Internationale Wertungsbestimmungen 2000

(Oktober 2000)

 
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GLIEDERUNG:
0    GRUNDLAGEN

1    SCHWIERIGKEIT UND AUFBAU IM GERADETURNEN UND SPIRALETURNEN
2    B- UND C-TEILE IM SPIRALETURNEN
3    DIE BEWERTUNG DES SPRUNGS
4    ZUSATZBESTIMMUNGEN ZUM TURNEN AUF MUSIK
  0    GRUNDLAGEN
Als Grundlage für die Internationalen Wertungsbestimmungen 2000 (IWB-2000) gelten die Deutschen Wertungsbestimmungen 1997 (WB-97). Hierzu gibt es folgende Änderungen, Ausnahmen und Zusätze.

1    SCHWIERIGKEIT UND AUFBAU IM GERADETURNEN (für Kürfolgen sowohl mit als auch 
          ohne Musik) UND SPIRALETURNEN

1.1  Schwierigkeit im Geradeturnen (Punkt 5.2.2. der WB 97 entfällt)

Im Geradeturnen gehen maximal 8 Wertteile in die Schwierigkeitsbewertung ein.
Um den Höchstwert für Schwierigkeit zu bekommen (4,0 Punkte), müssen die Übungsfolgen im Geradeturnen folgende Wertteile mindestens enthalten:

 
Teil Wert Anzahl Gesamtwert
C 0,60 3 1,80
B 0,40 5 2,00
3,80
Gutpunkte für
B- oder C-Abgang*
0,20 0,20
4,00
  • Der B- oder C-Abgang kann eins der zählenden Wertteile sein.
  • Ohne B- oder C-Abgang ist die Höchstschwierigkeit für die Übungsfolge 3,80.
  • A-Teile werden nur gezählt, wenn die Übungsfolge nicht genug C- und B-Teile hat.
  • Für die Einteilung der Schwierigkeitsteile wird der Schwierigkeitskatalog von den Wertungsbestimmungen 1997 des DTB benützt. Die in dieser Liste genannten D-Teile werden als C-Teile gewertet.
  • Für die Gesamtanzahl Übungen in einer Übungsfolge, gilt 5.4.1.1. WB 97 (mindestens 8 Übungen + Abgang)

Beispiel einer vollständigen Übungsfolge:

(3 C-Teile = 1.8)
+ (5 B-Teile [einschliesslich B-Abgang] = 2.0)
+ eine zusätzliche Übung (Schwierigkeit unwichtig), um die richtige Gesamtanzahl Übungen zu haben
+ (Bonus für B- oder C-Abgang = 0.2)
= 4,0 als Höchstwert für Schwierigkeit
 

1.2 Aufbau im Geradeturnen

    Siehe für den Aufbau die WB 97 des DTB. Die im Punkt 5.3.3 vom WB 97 genannten Anforderungen gelten sowohl für Küren mit als auch ohne Musik. Zur Vollständigkeit werden die Anforderungen hier nochmal aufgeführt:

    • 1 Übung in beiden Bindungen
    • 1 Übung in einer Bindung
    • 2 Zentrale Übungen ohne Bindungen
    • 1 ganz frei geturnte Übung mit Bücke (auch Elementverbindung)
    • 1 Brücke ohne Bindungen (ohne 1/2 Drehung in Kopfuntenstellung)
    • 1 dezentrale Übung, bei der die obere Phase aus den Strukturgruppen Hohe Rollen (siehe RTS, C IV 2, S.26) oder Auf- Ab- Umschwungbewegungen (siehe RTS, C IV 2, S.27) ausgewählt werden muß (auch in Kombinationen der oberen Phase möglich)
    Die Abzüge für Fehler im Aufbau von Kürfolgen im Geradeturnen sind pro fehlende Übung oder fehlendes Element aus den obengenannten Anforderungen 0.2 Pkt. (Bei Küren zu Musik wird 0.1 Pkt pro fehlende Übung oder fehlendes Element abgezogen, siehe Punkt 4.4.2)

1.3 Schwierigkeit im Spiraleturnen (Punkt 5.2.2. der WB 97 entfällt)

    Im Spiraleturnen gehen maximal 9 Wertteile in die Schwierigkeitsbewertung ein.

    Um den Höchstwert für Schwierigkeit zu bekommen (4,0 Punkte), müssen die Übungsfolgen im Spiraleturnen folgende Wertteile mindestens enthalten:
     
    Teil Wert Anzahl Gesamtwert
    C 0,60 3 1,80
    B 0,40 5 2,00
    A 0,20 1 0,20
    4,00

    • Für die Einteilung der Schwierigkeitsteile im Spiraleturnen, siehe Kapitel 2 dieser IWB 2000.
    • Für die Gesamtanzahl Übungen in einer Übungsfolge, gilt 5.4.1.2. WB 97 (mindestens 8 und höchstens 12 Übungen + Abgang)

1.4 Aufbau im Spiraleturnen

    Die im Punkt 5.3.4 von den WB 97 genannten Anforderungen gelten:

    • Elementverbindung mit 1/2 Drehung
    • 1 ganz frei geturnte Übung (2 Radumdrehungen, ggf. als Elementverbindung)
    • 1 Radumdrehung mit einer ganz durchgeturnten Brücke (ohne 1/2 Drehung)
    • 1 rückgeneigt geturnte Übung
    • 1 Übung ohne Bindungen
    • 1 Übung mit Wechsel (als Übergang vor der Übung oder zwischen den beiden Radumdrehungen)
    • 2 Übungen in der kleinen Spirale
    Die Abzüge für Fehler im Aufbau von Kürfolgen im Spiraleturnen sind pro fehlende Übung oder fehlendes Element aus den obengenannten Anforderungen 0.2 Pkt. Pro fehlende Übung in der kleinen Spirale aber wird 0.5 Pkt. abgezogen.

    2      B- UND C-TEILE IM SPIRALETURNEN (hiermit entfällt Band 3 der WB 97)

2.1   B-Teile

2.1.1 Zentrale Übungen in der großen Spirale

      B-Teile  Beispiel
    - Alle Elementverbindungen mit mindestens einer Radumdrehung im Querstand RU1: Seitstellung
    RU2: Liegestütz vw
    - Alle rückgeneigten Übungen Seitstellung rückgeneigt
    - Alle Brücken Spindelbrücke, kleine Brücke
    - Alle Elementverbindungen mit mindestens einer Radumdrehung Freiflug RU1: Seitfreiflug
    RU2: Seitstellung
    - Alle Übungen ohne Bindungen Seitstellung

2.1.2 Übungen in der kleinen Spirale

    B-Teile
     - Alle Übungen in der kleinen Spirale, außer Seitliegestütz

2.2  C-Teile
2.2.1     Zentrale Übungen in der großen Spirale

    Grundelemente:
     
      C-Teile  Beispiel
    - Freiflug im Querstand (2 Radumdrehungen)
    - Freiflug im Querstand (2 Radumdrehungen)
    - Alle rückgeneigten Übungen im Querstand  Liegestütz vorwärts rückgeneigt
    - Seitspagat (Seitstellung auf den Spreizsprossen)
    - Alle Übungen ohne Bindungen

    Brücken:
     
      C-Teile  Beispiel
    - Spagat  Spagat vorwärts
    - Seitbrücke ohne Bindungen rückgeneigt

    Elementverbindungen:
     
      C-Teile  Beispiel
    - Elementverbindung mit 1/2 Drehung RU1: Liegestütz vorwärts
    RU2: Liegestütz rückwärts
    - Alle Übungen mit Anbücken

     

    RU1: Vom Freiflug rückwärts über die Bücke rückwärts in den Freiflug rückwärts
    RU2: Liegestütz einarmig rückwärts
    - Alle Übungen mit Handstand
    - Alle Elementverbindungen mit einem dezentralen Element  RU1: Seitgrätschwinkelhang
    RU2: Seitstellung

    Übungen mit besonderen Übergängen
     
      C-Teile  Beispiel
    - Alle Übungen mit beliebigem Wechsel  Wechsel, Seitstellung
    - Alle Übungen mit dezentral geturntem Übergang

     

    RU1: Seitstellung ohne Bindungen (Seitrolle rückwärts)
    RU2: Seitstellung ohne Bindungen

2.2.2    Dezentrale Übungen in der großen Spirale

      C-Teile  Beispiel
    - Alle dezentralen Übungen  Seitwinkelhang

2.2.3    Zentrale Übungen in der Kleinen Spirale

      C-Teile 
    - Tiefe Seitbrücke rückgeneigt  (mit und ohne Bindungen)
    - Seitliegestütz mit Seit- oder Kreuzaufspreizen einarmig ohne Bindungen
    - Seitliegestütz mit Voraufspreizen zum unteren Reifengriff einarmig ohne Bindungen
    - Tiefer Seitspagat

    3     DIE BEWERTUNG DES SPRUNGS

    Die Bewertung des Sprungs hat sich seit den IWB 98 nicht geändert. Die Bestimmungen für den Sprung sind aber inzwischen in den WB 97aufgenommen worden, und da die WB 97 die Grundlage für den IWB 2000 ist, wird jetzt nach Kapittel 7 der WB 97 verwiesen.

    4    ZUSATZBESTIMMUNGEN ZUM TURNEN AUF MUSIK

    4.1  Allgemein:

    Bei den Weltmeisterschaften im Rhönradturnen werden Kürübungen auf Musik präsentiert und zwar unter folgenden grundsätzlichen Vorgaben:

    4.1.1      Ausschließlich die Aktiven weiblich und männlich zeigen ihre Kürübungen im Geradeturnen zu einer von ihnen ausgewählten Musik.

    4.1.2     Das Turnen auf Musik wird im Halbfinale und im Finalwettkampf durchgeführt.

    4.1.3     Die Zusatzbestimmungen zum Turnen auf Musik gelten zusammen mit den Wertungsbestimmungen 1997 des DTB und den schon obengenannten siehe Punkt 1) Ausnahmen mit Hinblick auf Schwierigkeit.

4.2       Zusammensetzung des Kampfgerichtes

    Das Kampfgericht setzt sich zusammen aus einem Oberkampfrichter (0-Kari), einem Schwierigkeitskampfrichter (S-Kari), vier Kampfrichtern für Ausführung und Aufbau (A-Kari) und zwei Kampfrichtern für Musikspezifisches (M-Kari).

4.3   Wertungssystem

4.3.1 Zusammensetzung der Wertung

    Die Höchstpunktzahl beim Turnen auf Musik beträgt 10,00 Punkte. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
     
    Schwierigkeitswert 4,00    Punkte
    Ausführung/Aufbau* 4,00    Punkte
    Musikspezifisches 2,00    Punkte
    Höchstpunktzahl 10,00  Punkte

    *  Der Aufbau der Übung kommt nicht wie bisher als Bonus in die Wertung. Für fehler im Übungsaufbau (z.B. fehlende Übungsgruppen, mangelnde Vielseitigkeit, Übungs-wiederholung)  können maximal 0,5 Punkte abgezogen werden.

4.3.2 Berechnung der Endnote

    • Der S-Kari nennt unmittelbar nach der Übungsfolge den Schwierigkeitswert der Kürfolge.
    • Die A-Karis nehmen die Abzüge laut Wertungsbestimmungen 1997 vor (mit den in Punkt 4.4. genannten Ausnahmen) und ziehen ihre Wertung. Das arithmetische Mittel der beiden mittleren Wertungen kommt in die Wertung.
    • Die M-Karis nehmen die Abzüge laut Zusatzbestimmungen zum Turnen auf Musik vor und ziehen ihre Wertung. Das arithmetische Mittel dieser beiden Wertungen kommt in die Wertung. Wenn das Arithmetische Mittel der beiden Wertungen  1,5 P oder höher ist, darf der Unterschied der beiden Wertungen nicht größer sein als 0,3 P. Bei einer Wertung unter 1,5 P, darf der Unterschied 0,5 P sein. Bei zu großem Unterschied muß der O-Kari die beiden M-Kari's zusammenrufen. Wenn keine Übereinstimmung gefunden wird, setzt der O-Kari die Wertung fest (auf das arithmetische Mittel)
    • Der 0-Kari nennt nach der Summierung der drei Einzelwertungen laut die Endwertung für die Kürfolge.

4.3.3 Anfang und Ende der Bewertung

    • Die Bewertung beginnt für die M-Kampfrichter mit dem ersten Ton der Musik, nachdem der O-Kari das Zeichen zum Beginn gegeben hat und der/die Turner/in seine/ihre gewünschte Position eingenommen hat.
    • Für den S-Kari und die A-Karis beginnt die Bewertung mit dem In-Bewegung-Setzen des Rades.
    • Die Bewertung endet für den S-Kari und die A-Karis mit dem Abgang bzw. mit der Ietzten Übung.
    • Für die M-Karis endet die Bewertung mit der Endpose des/der Turners/in bzw. mit dem Ende der Musik.

4.4     Bewertung von Kürfolgen auf Musik

    Es gelten die Bestimmungen der Wertungsbestimmungen 1997 des DTB (mit Ausnahmen - siehe   Punkt 4.4.2 und 4.4.3) und der Schwierigkeitskatalog der Wertungsbestimmungen 1997 des DTB.

4.4.1 Kürumfang

    • Jede Kürfolge ist durch ein Zeitlimit von insgesamt 3,30 Minuten begrenzt. (Abzüge siehe 4.4.3)
    • Es wird kein Abzug für zuviel geturnte Bahnen vorgenommen.
    • Abzüge für zuwenig geturnte Übungen werden weiterhin vorgenommen.
4.4.2    Bewertung des Küraufbaus

    Für Fehler im Übungsaufbau können die A-Kampfrichter bis zu 0,50 Punkte abziehen. Dabei gelten die Wertungsbestimmungen von 1997 mit dem Zusatz, daß z.B. pro fehlender Übungsgruppe 0,1 Punkte (statt 0,2 Punkte) von den insgesamt zur Verfügung stehenden 4,00 Punkten abgezogen werden können.

4.4.3    Bewertung der Ausführung

    Für die Ausführung können die A-Kampfrichter bis zu 4,00 Punkte vergeben. Dabei gelten die Wertungsbestimmungen 1997 mit folgenden Abweichungen:

4.4.3.1 Kleinabzüge beim Turnen zu Musik.

    In der Rhönradturnsprache sind die Ausführungsvorschriften festgeschrieben. Beim Turnen auf Musik werden Abweichungen von diesen Ausführungsvorschriften weitgehend akzeptiert. Die entscheidenden Kriterien hierfür sind:

    1. Die Ausführung muß eindeutig und offensichtlich die Musik umsetzen, interpretieren.

    2. Besonders bei Übungen in Kopfobenstellung gibt es kaum Ausführungsvorschriften.

    3. Bei Übungen bzw. Schwierigkeitsteilen müssen jedoch die technischen Merkmale in vollem Umfang ausgeturnt werden, d.h. die Anerkennung einer Übung oder eines Elements darf durch die Abweichung von der idealtypischen Ausführung nicht in Frage gestellt werden. Im folgenden wird auf die einzelnen Fehlercategorien gesondert eingegangen.

    Dabei werden in der linken Spalte Fehlerbilder aufgezeigt, die auch weiterhin von den Kampfrichtern mit Kleinabzügen belegt werden müssen. In der rechten Spalte wird auf ausdrücklich erlaubte Abweichungen hingewiesen.
     
    Fehler Toleranzen

    Kopfhaltung
    • Kopf nicht in Verlängerung der Wirbelsäule (z.B. bei Brücken und Spindelstellung)
    • Akzentuierte oder isolierte Kopfbewegungen die eindeutig die Musikinterpretation dienen.

    Handhaltung
    • Hände greifen nicht gleichzeitig beim Durchschwingen in der unteren Phase.
    • Hände greifen nicht auf gleicher Höhe an den Reifen (z.B. bei Riesenreifen-brücken) ohne daß es sich dabei um eine übungsbedingte Variationen handelt.
    • Falsche Griffzone (wenn es um die Anerkennung eines Elements geht, z.B. Riesenreifenbrücke)
    • Hände streifen den Boden (z.B. bei Freiflug)
    • Abstützten der Hände auf dem Boden (beim Abgang) [fest 0.2 Pkt]

     

    • Die Handhaltung der freien Hand/Hände ist freigestellt und darf während der RU verändert werden.

     

    Armhaltung
    • Arme, Ellbogen oder Schultern werden nicht parallel geführt (z.B. bei Durschub, Hockstütz, Auf-, Ab-, Umschwungbewegungen)
    • Die Armhaltung des/der freien Armes/Arme ist freigestellt und darf während der RU verändert werden.
    Fußhaltung
    • Fehlende Fußdrehung, nachdrehen des Fußes (z.B. zuerst Körper-, dann erst Fußdrehung bei Übungen in einer Bindung)
    • Mangelhafte Schlußstellung (z.B. "wackeln, Fersen aus einander, Rutschen eines Fußes beim Schlußstand ohne Bindungen)
    • Hängenbleiben mit Fußnachdrehen beim Lösen aus der Bindung.
    • Schleifen am Boden
    • Füße nicht geschlossen und parallel beim Rollen (z.B. gekreuzt)
    • Berühren von Sprossen, Reifen Brettern, oder Griffen während der Drehbewegung beim Rollen.
    • Falsche Standzone (wenn es um die Anerkennung eines Elements geht)
    • Unterklemmen des Fußes/der Füße (z.B. nach Rollen)
    • Schrittfehler bei der Landung nach dem Abgang
    • Beenden der Drehung im Stand (nach Abgänge mit Drehung um die Längsachse)
    • Die Haltung des/der freien Fußes/Füße ist freigestellt und darf während der RU verändert werden. Dies gilt aber nur dann wenn die Abweichungen von den in der RTS festgeschriebenen Ausführungsbildern durch die Musik gerechtfertigt werden.
    • Akzentuierte oder isolierte Fußbewegungen die eindeutig die Musikinterpretation dienen.
    Beinhaltung
    • Nicht übungsbedingtes Beugen der Knie (z.B. beim Aus der Bindung ziehen des Fußes, beim Hochspagath-aufspreizen, bei Riesenbrücken ohne Bindungen)
    • Mangelhafte Bewegungsweite beim Spreizen (wenn es um die Anerkennung eines Elements geht; z.B. Spagatstand)
    • Beine nicht geschlossen und parallel (z.B. bei Rollbewegungen, gehocktem und gewinkeltem Positionswechsel, beim Hüftaufschwung, beim Sitz oder bei der Lage in der unteren Phase)
    • Die Haltung des/der freien Beins/Beine ist freigestellt und darf während der RU verändert werden. Dies gilt aber nur dann wenn die Abweichungen von den in der RTS festgeschriebenen Ausführungsbildern durch die Musik gerechtfertigt werden.
    • Akzentuierte oder isolierte Beinbewegungen die eindeutig die Musikinterpretation dienen.
    4.4.3.2 Weitere Abzüge beim Turnen zu Musik
    • Da für einen mit Großabzug gestraften Fehler höchstwahrscheinlich zusätzlich noch Abzüge bei der musikspezifischen Bewertung anfallen werden, wird der Großabzug auf 0,6 Punkte festgelegt.
    • Während der Übungsfolge können Unterbrechungen des Radlaufs vorgenommen werden. Diese können als Zwischenschwünge oder 'Stehen des Rades' ausgeführt werden.
      - Unter 'Zwischenschwung' versteht man einen zweimaligen (in Bahnmitte) bzw.dreimaligen (am Bahnende) Richtungswechsel. Ein Zwischenschwung kann in Bindungen oder ohne Bindungen im zentralen oder dezentralen Bereich erfolgen. Kein Abzug für Zwischenschwünge.
      - Unter 'Stehen des Rades' versteht man den gewollten Stillstand des Rades, um durch Posen, Gestik oder Verharren auf besondere Musiksequenzen einzugehen. Das 'Stehen des Rades' ist auch erlaubt zum Festziehen der Bindung(en), falls die Übungsfolge ohne Bindungen oder nur in einer Bindung begonnen wurde.
    • Es ist gestattet, die Kür ausserhalb oder innerhalb des Rades zu beginnen. Hierbei ist es nicht notwendig, Kontakt zum Rad zu haben. Nachdem der Turner in das Rad gestiegen ist (kein Körperteil berührt mehr den Boden), ist es während der Kür einmal gestattet eine Pose mit Boden-berührung auszuführen, wobei Kontakt zum Rad gehalten werden muß und maximal 4 Bodenkontakte erlaubt sind (z.B. ein seitlicher Schritt oder ein Liegen auf dem Boden). Ausnahmen: Elemente aus dem Schwierigkeitskatalog, wo eine Bodenberührung vorgeschrieben ist, und Übungsbeginn wie beim Sprung (siehe unten).
    • Es ist erlaubt, beim Übungsbeginn das Rad wie beim Sprung in Bewegung zu setzen (mit der Voraussetzung, daß der/die Turner/in vor dem Anlauf Fußkontakt mit dem Boden behält). Dabei werden keine Abzüge für Sturz vorgenommen.
    • Auch ist es erlaubt, beim Übungsbeginn mit Hilfe des Trainers eine Startpose in oder auf dem Rad einzunehmen. Nachdem der Trainer sich entfernt hat, muß der/die Turner(in) in der Lage sein die Pose bis zum Musikbeginn zu halten, wobei die Musik spätestens nach 7 Sekunden einsetzen muß. Wenn die Musik nicht innerhalb 7 Sekunden startet und der Turner seine Pose nicht länger halten kann, kann der Ober-Kari dem/der Turner/in mitteilen, daß die Kür neu angefangen werden darf.
    Aus diesen von den Wertungsbestimmungen 1997 abweichenden Punkten 
    ergeben sich folgende Abzüge:
    • Für einen Großabzug
    0,6 P
    • Für Überschreitung der Gesamtdauer (Zeitlimit 3.30 min.)
    0,5 P
    • Mehr als einmal eine Pose mit Bodenberührung (pro Kür)
    0,5 P
    • Fehlender Abgang
    0,5 P
    • Für Ieichtes Hin- und Herrollen beim gewollten Stillstand des Rades

    • Ausnahme:  Beim Festziehen der Bindung(en) ist leichtes Hin- und Herrollen des Rades erlaubt.
    bis 0,2P
 

4.4.4    Bewertung des musiktechnischen Aspekts

Aus musiktechnischer Sicht müssen die Turner/innen folgende Punkte beachten:

    • Das Musikstück muß auf einer Musikcassette (am Anfang einer Seite) oder einer CD aufgenommen sein und richtig beschriftet sein (Name, Nation, Wettkampfklasse).
    • Es darf nur Instrumentalmusik verwendet werden, d.h. kein Gesang und keine Sprache.
    • Das Musikstück muß in seiner Gesamtlänge auf dem für den Wettkampf vorgesehenen Tonträger vorliegen. Daß heißt ein ein- oder ausblenden von Hand (an der Tonanlage) ist nicht gestattet.
    • Die Musik muß in guter Qualität aufgenommen sein, wobei Schnittstellen kaum wahrnehmbar sein dürfen.
    Die M-Kampfrichter nehmen von der von ihnen zu vergebenden Höchstpunktzahl von 2,00 Punkten folgende Abzüge vor:
    • Verwendung von Musikstücken mit Gesang oder Sprache   0,5 P
    • Das Musikstück wird von Hand ausgeblendet     1,0 P
    • Deutlich hörbare Schnittstellen     max. 0,2 P
    • Sehr schlechte Aufnahmequalität (z.B. störendes Rauschen o.a.) max. 0,5 P
4.4.5    Bewertung der Musikinterpretation

Die M-Kampfrichter bewerten hier das harmonische Zusammenspiel von Musik, Turner/in und Gerät, den Ausdruck der/des Turnerin/Turners, sowie die Originalität in der Übungsgestaltung.

  • Beim harmonischen Zusammenspiel wird bewertet, ob der/die Turner/in auf die Akzente und Höhepunkte der Musik eingeht, ob schnelle und Iangsame Übungen sowie die Dynamik des Rades die Tempi der Musik wiederspiegeln und ob sich der/die Turner/in passend zur Musik bewegt.
  • Der Ausdruck der/des Turnerin/Turners soll den Charakter der Musik unterstreichen. Dabei sind entsprechende Gestik und Mimik gefordert.
  • Durch neue Elemente soll der/die Turner/in eine originelle Übungsgestaltung erreichen. Dabei ist es auch möglich, durch neuartige Kombinationen bekannter Elemente, diesem Anspruch gerecht zu werden.
  • Der/die Turner/in darf sich, passend zur Musik, außerhalb oder innerhalb des Rades bewegen, bevor sie/er mit der Übungsfolge beginnt.
  • Der/die Turner/in darf sich, passend zur Musik, 5 SekundeINTERNATIONALEn außerhalb des Rades bewegen nach dem Abgang, bis sie/er die Schlußpose einnimmt. (Achtung: Zeitlimit von 3,30 Minuten darf nicht überschritten werden)
  • Die Schlußpose muß mit dem Ende des Musikstücks zusammenfallen.

Für schlechte oder fehlende Musikinterpretation nehmen die M-Kampfrichter von der von ihnen zu vergebenden Höchstpunktzahl von 2.00 Punkten folgende Abzüge vor:

    • Die Musik wird nur zur Untermalung eingesetzt, d.h. es wird in keiner Weise auf den Charakter und die Tempiwechsel der Musik eingegangen, weder durch entsprechende Übungen und Bewegungen, noch durch den Ausdruck der/des Turnerin/Turners 2,0 P
    • Nichtbeachten der Tempiwechsel der Musik (schnell - Iangsam, langsam -schnell) durch entsprechende Dynamik von Rad und Übungen je 0,2 P
    • Fehlende Endpose         0,2 P
    • Mehr als 5 Sekunden außerhalb des Rades zwischen Abgang und Endpose  0,2 P
    • Geringfügige Diskrepanz zwischen Schlußpose und Musikende   0,2 P
    • Große Diskrepanz (mehr als 5 Sekunden) zwischen Schlußpose und Musikende 0,5 P
    • Bewegungen der/des Turnerin/Turners passen nicht zur Musik            je 0,1 P
    • Verpassen von Musikhöhepunkten und Akzenten der Musik              je 0,2 P
    • Fehlender bzw. nicht zum Charakter der Musik passender Ausdruck der/des Turnerin/Turners     für ges. Übung max. 0,5 P
    • Fehlende Originalität (siehe oben)    für ges. Übung max. 0,5 P
4.5  Turnkleidung

Die Turnkleidung muß der sonst üblichen Wettkampfkleidung entsprechen 
(siehe Wettkampfordnung IRV).

    • Verzierungen müssen eng anliegend sein, so daß sie die/den Turnerin/Turner nicht behindern bzw. gefährden können. Verzierungen in Form von Pailletten, Knöpfen o.a. sind nur in sehr beschränktem Maße erlaubt.
    • Frisur und Schminke müssen schlicht und einfach gehalten sein. Federn, Straß, Blumen o.ä. sind nicht erlaubt.
    • Das Verwenden von Requisiten aller Art ist nicht erlaubt.
    • Sollte sich eine/ein Turnerin/Turner nicht an obige Vorgaben halten, ordnet der 0-Kari an, daß die Wettkampfkleidung gewechselt wird. Im Falle einer Weigerung der/des Turnerin/Turners, kann der 0-Kari den/die Turner/in vom Wettkampf ausschließen.

Die Vorlage zu den Zusatzbestimmungen zum Turnen auf Musik wurde erstellt durch: Monika Vathbrückner und Wolfgang Bientzle. Überarbeitet und verabschiedet durch die Technische Kommission des Internationale Rhönradturnverbandes im Oktober 1996.
Im August 1998 überarbeitet und verabschiedet durch die TK des IRV.
Im August 2000 überarbeitet und verabschiedet durch die TK des IRV.

 
English version

(IRV / Sigrun Leisner
update: 28-Feb-2000

 

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